HolidayCheck: Forderungen des Bundeskartellamtes gehen nicht weit genug HolidayCheck: Forderungen des Bundeskartellamtes gehen nicht weit genug

HolidayCheck: Forderungen des Bundeskartellamtes gehen nicht weit genug

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Online-Bewertungen sind wichtig! 

Das hat auch das Bundeskartellamt mit seiner aktuellen Sektoruntersuchung deutlich gemacht und fordert daher die Online-Portale auf, strikt gegen gefälschte Bewertungen und deren Urheber vorzugehen. Ein Vorgehen, das HolidayCheck bereits seit vielen Jahren umsetzt und unterstützt. Die online Buchungs- und Bewertungsplattform geht dabei noch weiter und fordert: Das Fälschen von Bewertungen muss ein strafrechtlich verfolgbarer Tatbestand werden. Nur so kann Bewertungsbetrügern das Handwerk gelegt werden.

Mehr Sicherheit für den Verbraucher durch verbesserte Prüfsysteme gegen Fake-Bewertungen auf Online-Portalen: Das fordert das Bundeskartellamt in seinerSektoruntersuchung von Internet-Nutzerbewertungen. Zudem gibt das Kartellamt Verbrauchern Tipps, um gefälschte Online-Bewertungen zu identifizieren. „HolidayCheck verfolgt seit Jahren eine strikte Null-Toleranz-Politik, wenn es um Fake-Bewertungen geht“, erklärt Georg Ziegler, Director Brand, Content und Community bei HolidayCheck. „Wir arbeiten kontinuierlich am Ausbau unseres manuellen und technischen Prüfsystems und gehen hierbei schon weit über die vom Kartellamt geforderten Ansprüche hinaus.“ Eine detaillierte Beschreibung des Prüfprozesses findet sich hier. Das Unternehmen geht im Kampf gegen gefälschte Bewertungen auch rechtlich gegen Bewertungsbetrüger vor und konnte Ende 2019 einen weiteren Sieg vor Gericht gegen Fivestar Marketing erzielen. Die ausführliche Pressemeldung gibt es im Newsroom.

Klare Forderung: Bewertungsbetrug als Straftatbestand

Die Forderungen des Bundeskartellamts gehen HolidayCheck dabei jedoch noch nicht weit genug. Das Online-Portal fordert klare und ausreichende rechtliche und politische Rahmenbedingungen und die Einordnung des Verkaufs von Fake-Bewertungen in das Strafrecht. „Gefälschte Bewertungen sind in unseren Augen Betrug am Urlauber. Die Einordnung als strafrechtlich verfolgbarer Tatbestand würde uns die Möglichkeit geben, direkter und noch intensiver gegen Bewertungsbetrüger vorzugehen und es uns erleichtern, ihnen das Handwerk zu legen. Wir hoffen sehr, dass die aktuelle Diskussion dazu beiträgt, dass sich auch in Politik und Rechtssetzung die Weichen richtig stellen werden“, so Ziegler. Aktuell ist der Verkauf und das Verfassen von gefälschten Bewertungen lediglich ein zivilrechtliches Vergehen, was die Durchsetzung von Gerichtsurteilen gegen Bewertungsbetrüger erschwert.

Über HolidayCheck

Das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden, das ist die Vision von HolidayCheck. Das online Buchungs- und Bewertungsportal ermöglicht es jedem Urlauber, dank authentischer Bewertungen, der Expertise des eigenen Reisebüros und dem Wissen der Community, den individuell passenden Urlaub zu finden und zu buchen. Grundlage sind über 9,9 Millionen Hotelbewertungen, ein eigenes TÜV-zertifiziertes Online-Reisebüro mit rund 150 Reiseexperten sowie die Angebote von mehr als 90 Reiseveranstaltern und weiteren touristischen Anbietern. Viele hilfreiche Informationen und Inspiration finden Urlauber auch im Reiseforum mit bis zu 2,9 Mio. Besuchern pro Monat und im HolidayCheck Online-Magazin Away. Die HolidayCheck AG ist eine Tochter der HolidayCheck Group, wurde im Jahr 2003 gegründet und hat ihren Sitz im schweizerischen Bottighofen nahe der deutschen Grenzstadt Konstanz.


 Bildquelle: pixabay


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