Kostenrisiko bei Ferienhaus-Buchung im Ausland Kostenrisiko bei Ferienhaus-Buchung im Ausland

Kostenrisiko bei Ferienhaus-Buchung im Ausland

Reisen

Ein einsames Ferienhaus abseits der Massen

Wer in der Corona-Zeit mit ihren zahlreichen Reisebeschränkungen ein Ferienhaus im Ausland bucht, geht ein Risiko ein – und sollte auf eine großzügige Stornooption achten. 

So berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg von vielen Fällen, in denen Reisende mit einer Ferienhaus-Buchung in Dänemark wegen der Grenzschließung auf hohen Kosten sitzen geblieben sind. Teilweise seien 80 Prozent des Mietpreises fällig geworden, obwohl die Anreise zur Unterkunft gar nicht mehr möglich war.

In der Regel gilt ausländisches Recht

Bei der Anmietung eines Ferienhauses sei grundsätzlich das Recht des Landes ausschlaggebend, in dem die Unterkunft steht, stellen die Verbraucherschützer klar. 

Und laut der Branchenvereinigung der dänischen Ferienhausanbieter zum Beispiel gibt es in Dänemark erst einmal kein Recht auf vollständige Erstattung, wenn Gäste die Unterkunft nicht erreichen können. Bei einer Stornierung durch den Gast gebe es nur 20 Prozent des Geldes zurück – es sei denn natürlich, der Vertrag sieht andere Stornierungskonditionen vor. 

Urlauber sollten ihren Ferienhaus-Urlaub im Ausland, gerade auch in Dänemark, derzeit eher spontan buchen, rät die Verbraucherzentrale. Die AGB des Mietvertrags sollten sich Reisende gut anschauen.

Urlaub verschieben statt endgültig absagen 

Muss ein Urlaub wegen behördlicher Einschränkungen kurzfristig abgesagt werden, lohnt es sich für Reisende generell oft, sich mit dem Gastgeber zu einigen. Dieser kann zum Beispiel einen Gutschein ausstellen, mit dem der Urlaub später nachgeholt wird.

Wer ein Ferienhaus im Ausland bei einem deutschen Reiseveranstalter bucht, ist im Vorteil. Denn dann gilt deutsches Pauschalreiserecht. Ist der Aufenthalt nicht möglich, gibt es das Geld zurück.

Deutsche Urlauber dürften – Stand jetzt – nicht nach Dänemark einreisen. Eine Ausnahme gilt derzeit nur für Menschen aus Schleswig-Holstein, die einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist.


Quelle:dpa
Bildquelle: Canva


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Stimmen Sie jetzt ab:
[Total: 1 Durchschnitt: 5]
Tagged

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert