Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten

Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten

Reisen

Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen.

Das Verbot gelte bundesweit, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen nach einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Für Hessen hat das jedoch keine Konsequenzen: Die bereits bestehenden Corona-Regelungen umfassten diese Maßnahme, sagte ein Sprecher der Wiesbadener Staatskanzlei.

Ziel der Schaltkonferenz war, wegen teils unterschiedlicher Regelungen in den einzelnen Bundesländern einen einheitlichen Rahmen zu schaffen. Wegen Quarantäneauflagen für Einreisende aus einigen Kommunen und Berliner Stadtbezirken mit hohen Infektionszahlen war zuletzt vor allem Schleswig-Holstein in die Kritik geraten. Auch die Regelung in Rheinland-Pfalz wirkt ähnlich. Beide Landesregierungen zeigten sich kompromissbereit, zu einem bundesweit einheitlichen Rahmen zu kommen. 

Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als «Risikogebiete» für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in «besonders betroffenen Gebieten» örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Negativer Corona-Test in Bayern erforderlich

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte für sein Land mit, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test von diesem Donnerstag (8. Oktober) an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürfen. Das Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.

Söder erklärte, dies bedeute «eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen». Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Tests müssen Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben.

Schleswig-Holstein hebt Quarantänepflicht auf

Schleswig-Holstein wird seine strengen Quarantäne-Auflagen für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten lockern. Das kündigte die Landesregierung nun nach der Schaltkonferenz an. Die Quarantänepflicht fällt weg. Ab Freitag reicht es, bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest vorzulegen – beispielsweise um den Herbsturlaub an Nord- oder Ostsee zu verbringen. Ausgenommen davon sind Familienbesuche oder Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Risikogebiete ist nach der Rückkehr kein Corona-Test erforderlich.


Quelle: dpa
Bildquelle: pixabay


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