Bei Beherbergungsverbot gibt es Geld zurück Bei Beherbergungsverbot gibt es Geld zurück

Bei Beherbergungsverbot gibt es Geld zurück

Reisen

Das bundesweite Beherbergungsverbot wirft viele Fragen auf.

Urlauber bekommen ihr Geld vom Hotel zurück, wenn sie aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektionszahlen kommen und wegen des bundesweiten Beherbergungsverbots jetzt Inlandsreisen absagen müssen.

Eine Beherbergung sei aufgrund der Neuregelung nun nicht mehr möglich, sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover dem dpa-Themendienst. Daher gebe es bereits angezahltes Geld in diesem Fall zurück, und es fielen auch keine Stornogebühren an.

Dies gelte nicht nur für gebuchte Hotelübernachtungen, sondern auch bei Urlauben in Ferienwohnungen und Ferienhäusern, sagte Degott. Es ist also egal, ob Urlauber im Haus einer großen Hotelkette oder bei einem kleinen, privaten Vermieter von Ferienwohnungen gebucht haben.

Anders sähe es aus, wenn eine Anreise und Unterbringung weiterhin möglich wären, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. In einem solchen Fall müsste der Gast zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist.

Die deutschen Bundesländer haben nun ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen. Das Verbot gilt bundesweit.


Quelle:dpa
Bildquelle: pixabay


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1 thought on “Bei Beherbergungsverbot gibt es Geld zurück

  1. Guten Tag, gibt hierzu auch andere Rechtsauffassungen? Und: gibt es weitere Experten, die dieselbe Ansicht vertreten? Es wäre interessant, dies etwas detaillierter zu beleuchten. Vielen Dank.

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