Reiseveranstalter müssen Corona-Gutscheine auszahlen
Gutschein statt Geld zurück: Darauf ließen sich Kunden ein, die Pauschalreisen gebucht hatten, die wegen Corona nicht angetreten wurden. Nicht eingelöste Corona-Gutschein müssen nun ausgezahlt werden. Auch nach Ablauf der Gültigkeit so genannter Corona-Gutscheine haben Betroffene Anspruch auf Auszahlung. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin und bietet einen Musterbrief an, um die Abläufe zu beschleunigen.
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