Kennen Sie Ihre Fluggastrechte? Kennen Sie Ihre Fluggastrechte?

Kennen Sie Ihre Fluggastrechte?

Airlines Reisen

Erfahren Sie welche Rechte und Ansprüche Sie haben, wenn die Reise mit dem Flieger nicht glatt läuft 

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, doch dann kommt der Schock. Ihre Airline informiert Sie, dass Ihr Flug gecancelt wurde. Unangenehm sind ebenfalls lange Wartezeiten am Flughafen wegen Flugverspätung, die sogar dazu führen können, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen. In solchen Situationen sollten Sie Ihre Fluggastrechte kennen.

Wenn sich das Flugzeug verspätet, überbucht ist oder gar ganz ausfällt haben Sie laut der EU-Fluggastrechte Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €.

Wird Ihr Gepäck auf einer Flugreise beschädigt oder geht verloren, dann stehen Ihnen laut Montrealer Abkommen bis zu 1350 € zu.

EU-Fluggastrechte 

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 legt fest, dass Fluggäste bei Nichtbeförderung, Flugverspätung oder Flugannullierung unter gewissen Umständen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. 

Wann gelten die EU-Fluggastrechte?

Damit die EU-Fluggastrechte greifen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • gültiges Ticket muss in ausgedruckter Form, oder als elektronisches Ticket vorhanden sein 
  • Fluggäste müssen sich zu der zuvor angegebenen Zeit, oder, falls keine Zeit angegeben wird, spätestens 45 Minuten vor Abflugzeit zur Abfertigung einfinden (Ausnahme natürlich bei Flugannullierung) 
  • der Flug startet von einem Flughafen in der EU, dabei spielt es keine Rolle von welcher Airline der Flug durchgeführt wird 
  • oder der Flug wird von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt und das Flugziel liegt in einem Mitgliedsstaat der EU 

Die Verordnung gilt auch in der Schweiz, sowie in Norwegen und Island. 

Bei den EU-Fluggastrechten spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Flug um eine Pauschalreise in den Urlaub oder eine Geschäftsreise handelt.

Wann gelten die EU-Fluggastrechte nicht?

  • Für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist
  • Für Fluggäste, die nicht pünktlich zur Abfertigung erscheinen (Ausnahme Flugannullierung)
  • bei außergewöhnlichen Umständen gibt es keine Ausgleichszahlung

Flugverspätung 

Fluggäste haben bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielflughafen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Als Ankunftszeit gilt dabei das Öffnen der Flugzeugtür. 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 250 Euro
  • bei Flügen mit einer Distanz von 1500 km – 3500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 400 Euro
  • bei Flügen mit einer Distanz ab 3500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 600 Euro

Flugreisende sollten sich bei der Fluglinie informieren, warum sich der Flug verspätet und sich dies schriftlich bestätigen lassen. 

Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?

In Deutschland haben Passagiere 3 Jahre Zeit, um für ihre Flugverspätung eine Entschädigung zu fordern.

Wo und wie Ansprüche einfordern

Entschädigungszahlungen können Flugreisende direkt bei der Airline einfordern. Wenn die Airline aber nicht zahlt, was oft vorkommt, können weitere Schritte eingeleitet werden. Fluggäste können sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Diese ist von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission anerkannt. Falls die Fluglinie kein Mitglied der SÖP ist, kann man sich an die die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.

Schneller und unkomplizierter ist der Weg über kommerzielle Fluggasthelfer wie Passengers friend, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben.  

Außergewöhnliche Umstände

Haben außergewöhnliche Umstände zur Verspätung oder zum Flugausfall geführt, muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Dazu zählen: 

  • Unwetter
  • Streik der Piloten oder Fluglotsen
  • politische Unsicherheit
  • Vogelschlag 
  • Terrorismusgefahr

Corona 

Wenn die direkten Folgen der Corona-Pandemie zum Flugausfall geführt haben, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Airline muss aber den Ticketpreis erstatten. Oft schieben Airlines Corona aber als Ausrede vor, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.

Während der Pandemie werden Flüge mit geringer Auslastung aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen. In diesem Fall haben Kund: innen Entschädigungsanspruch.

Anspruch auf Betreuungsleistungen

  • ab 2 Stunden Wartezeit und einer Flugstrecke von bis 1.500 km haben Flugreisende das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen
  • ab 3 Stunden Wartezeit und einer Flugdistanz zwischen 1.500 km und 3.500 km haben Fluggäste das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen
  • ab 4 Stunden Wartezeit und einer Flugdistanz ab 3.500 km haben Flugreisende das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen
  • ab einer Verspätung von 5 Stunden können Fluggäste kostenfrei vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten. Die Ausgleichszahlung entfällt jedoch in diesem Fall.
  • bei einem Abflug am nächsten Tag, haben Reisende unabhängig von der Flugdistanz das Recht auf eine Übernachtung im Hotel und Erstattung der Transferkosten

Wichtig ist, dass man sich alle Rechnungen als Beweis aufhebt.

Anschlussflug verpasst 

Wenn Fluggäste aufgrund einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen, haben sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anschlussflug außerhalb der EU stattfindet. Die Flüge müssen aber in einem Ticket zusammengebucht werden. Ob die Flüge von verschiedenen Airlines durchgeführt werden, spielt dabei aber keine Rolle.

Nichtbeförderung 

Wenn ein Flug überbucht ist, versucht die Airline mit Ersatzleitungen Leute zu finden, die freiwillig auf den Flug verzichten. Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Airline gegen eine entsprechende Entschädigung die Reise gegen den Willen der Kund: innen verweigern.

In dem Fall haben Fluggäste Anspruch auf Erstattung der Flugkosten innerhalb von 7 Tagen oder anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel.

Die Airline ist ebenfalls zu Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelunterbringung, Transfers und Kommunikationsleistungen verpflichtet.

Die Ausgleichszahlung richtet sich auch hier nach der Flugstrecke:

  • Für Flüge mit einer Distanz bis zu 1500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 250 Euro
  • Für Flüge mit einer Distanz von 1500 km – 3500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 400 Euro
  • Für Flüge mit einer Distanz ab 3500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 600 Euro

Annullierung 

Wenn Fluggäste weniger als 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert werden, kann Anspruch auf eine Entschädigungszahlung bestehen.

  • bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 250 Euro
  • bei Flügen mit einer Distanz von 1500 km – 3500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 400 Euro
  • bei Flügen mit einer Distanz ab 3500 km erhalten Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 600 Euro

Fazit

Wenn Sie wegen Flugverspätung oder Flugannullierung unkompliziert und schnell Ihre Rechte in Form einer finanziellen Entschädigung einfordern möchten, sollten Sie sich an einen professionellen Fluggasthelfer wie Passengers friend wenden.


Bildquelle: Passengers friend


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