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Corona-Krise: Ferienhausbranche benötigt dringende Maßnahmen zur Existenzsicherung der Anbieter

Reisen

Deutscher Ferienhausverband fordert Notfallfonds für die Branche

Die Corona-Krise hat die Ferienhausbranche hart getroffen. Massenstornierungen und Buchungszurückhaltung für die kommenden Monate führen insbesondere in den kleinen und mittelständischen Vermietungsunternehmen zu Liquiditätsengpässen.

Sollten die Reisebeschränkungen andauern, ist mit dem Verlust der Pfingst- und Sommersaison zu rechnen. Im schlimmsten Fall droht das massenhafte Sterben von Ferienhausagenturen und Vermittlungsportalen. Der Deutsche Ferienhausverband fordert dringende Nachbesserungen bei den Corona-Hilfsmaßnahmen für Vermittler und Agenturen.

„Immerhin, es bewegt sich etwas. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte 100-prozentige Haftungsfreistellung für KfW-Kredite ist ein wichtiger, richtiger und überfälliger Schritt für die Ferienhausbranche. Damit ist eine Kernforderung des Deutschen Ferienhausverbandes erfüllt. Diese Maßnahme hilft vor allem mittelständischen Unternehmen, die bei den Hilfsmaßnahmen nur stiefmütterlich bedacht wurden“, erklärt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin vom Deutschen Ferienhausverband.

Anträge auf KfW-Kredite, Kernstück der Bundeshilfen für den Mittelstand, scheiterten zu oft daran, dass die Hausbanken Vorbehalte hatten, für die verbliebenen zehn bzw. 20 Prozent Eigenhaftung einzustehen. Auch wurden Zukunftsprognosen für die kommenden Monate eingefordert. Eine schiere Unmöglichkeit für touristische Betriebe, da nicht absehbar ist, wann die Reiseauflagen gelockert werden können.

„Wir hoffen nun, dass die Ferienhausvermittler endlich an das dringend benötigte Geld kommen, um die akute Krise zu meistern“, räumt Schwefel ein. Weniger zufrieden äußert sich der Verband über die avisierte Gutschein-Lösung. Reiseveranstalter, Reisebüros, Fluglinien und Event-Veranstalter dürfen demnach Gutscheine statt Rückzahlungen ausgeben. „Die meisten Ferienhäuser werden als Einzelreiseleistung gebucht, entweder direkt beim Vermieter oder bei einer Agentur oder einem Vermittlungsportal. Diese fallen nach aktuellen Planungen nicht unter die Gutschein-Regelung. Für uns ist diese Ungleichbehandlung unverständlich“, kritisiert Schwefel.

Auch die Ferienhausbranche ist durch die Zwangsstornierungen zur Rückzahlung von Anzahlungen verpflichtet. Der Umsatz ist für immer verloren, weil es keinen Nachholeffekt gibt. Vielen Unternehmen droht bei laufenden Kosten und fehlenden Einnahmen die Insolvenz. Das gefährdet Arbeitsplätze und das Überleben zuvor gesunder Unternehmen.

„Was wir jetzt dringend brauchen ist ein Stopp des unkontrollierten Abflusses von Vorauszahlungen aufgrund von Storni. Deshalb fordern wir eine Ausweitung der Gutschein-Lösung auf Individualbuchungen von Unterkünften. Unsere europäischen Nachbarn haben uns vorgemacht, dass auch Lösungen für den gesamten Tourismus möglich sind“, sagt Schwefel.

Gutscheine könnten vielen touristischen Unternehmen helfen. Ein Allheilmittel sind sie nicht. Sie belasten den Urlaubsgast und sind keine Lösung für den Ausfall von Provisionen. Ein Problem, vor dem alle Vermittler von touristischen Angeboten, also auch Ferienhausvermittler stehen.

Vermittlungsportale und Agenturen haben im Auftrag des Vermieters einen Gast akquiriert und die Buchung abgewickelt. Die branchenübliche geleistete Vorauszahlung deckt in der Regel die Provision für diese Leistung ab. Nun müssen im Rahmen der Zwangsstornierungen die Vorauszahlung und damit auch die Vermittlungsprovision zurückgezahlt werden. Gibt der Vermieter einen Gutschein aus, wird die Neubuchung durch den Gast häufig auf direktem Wege erfolgen, die Vermittlungsportale bleiben außen vor und verlieren damit nicht nur den aktuellen Umsatz, sondern auch den künftigen, wenn Reisen wieder möglich sind. Die Ferienhausvermittler werden damit eines großen Teils ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubt. Der Deutsche Ferienhausverband spricht sich daher für einen Notfallfonds aus, der diese Umsatzausfälle auffängt.

„Ein staatlicher Fonds stellt aus unserer Sicht die bessere Lösung dar und darf nicht vom Tisch sein“, erklärt Schwefel. „Der Staat garantiert die Auszahlung der Gelder, die Unternehmen werden entlastet und können sich der Krise stellen und am Neuaufbau arbeiten, die Kunden erhalten ihre Rückzahlung umgehend.“

Alle vom DFV geforderten Notfallmaßnahmen im Überblick:

1. Es wird ein Notfallfonds eingerichtet, aus dem die durch die Corona-Krise bedingten Umsatzausfälle aus Provision von Ferienhausvermittlern und -agenturen erstattet werden. Geltend gemacht werden können Umsatzverluste, die wegen der Stornierung aufgrund behördlicher Anordnungen in der Corona-Krise vorgenommen werden mussten und deren Buchung vor Beginn der behördlichen Auflagen stattgefunden hat.

2. Eine Ausweitung der Gutschein-Lösung auch auf individuell gebuchte touristische Leistungen wie die Vermittlung von Ferienwohnungen.

3. Eine Absicherung dieser Gutscheine durch den Staat, analog zur Absicherung für Reisen, die dem Pauschalreiserecht unterliegen, um den Kunden größere Sicherheit zu geben.

4. Die Schließung der Förderungslücke für mittelständische Betriebe mit elf bis 249 Beschäftigten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

5. Eine Anhebung der Haftungsfreistellung für die Hausbanken und Sparkassen auf 100 Prozent bei den Liquiditätshilfen für Betriebe bis zehn Beschäftigten

6.  Eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass auch Vermieter von Ferienwohnungen, die durch den Verlust von Buchungen durch behördliche Auflagen in existentielle wirtschaftliche Not geraten sind, Zugang zu Liquiditätshilfen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen bekommen.

7. Eine Vereinheitlichung der Landeshilfen, damit die nötigen Hilfen allen unverschuldet in Bedrängnis geratenen Unternehmen zur Verfügung stehen. So beflügelnd der föderale Wettbewerb sein kann, es sollte nicht vom Unternehmenssitz abhängen, ob ein Unternehmen die dringend benötigte Hilfe in ausreichendem Umfang bekommt.

„Der Großteil der Vermittler und Agenturen gehört zum Mittelstand, der durch das Sicherungsnetz an Notfall-Maßnahmen fällt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, sonst wird es Ferienhausurlaub in der Form, wie wir ihn kennen und lieben, schon bald nicht mehr geben“, sagt Schwefel.

Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.

Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Mehr als fünf Millionen Feriendomizile weltweit werden über die Mitgliedsunternehmen offeriert. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de

Pressekontakt

Deutscher Ferienhausverband e. V.
c/o Premm PR | Pamela Premm
PR & Text für die Tourismusbranche
Tel. 0178 – 4 07 76 95
E-Mail: kontakt@premm-pr.de

Michelle Schwefel
Geschäftsstellenleitung & politische Kommunikation
Tel.: 01 51 – 68 13 90 93
E-Mail: presse@deutscher-ferienhausverband.de


Bildquelle: Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands e. V.


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1 thought on “Corona-Krise: Ferienhausbranche benötigt dringende Maßnahmen zur Existenzsicherung der Anbieter

  1. Hallo, was kann ich als Vermieter einer Ferienwohnung an der Nordsee denn jetzt genau machen? Mir gehen die monatlichen Einnahmen aktuell verloren während mein Darlehen weiter bezahlt werden muss. Bei Immobilienscout ist die Rede davon, dass auch private Vermieter die Corona-Soforthilfe beantragen können. Über das gängige Antragsformular aber nicht genau zugeschnitten auf diese Situation.
    Was kann ich jetzt aktiv tun?
    Gruß
    O. Schmidt

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