Welche Storno-Regeln gelten bei Beherbergungsverboten? Welche Storno-Regeln gelten bei Beherbergungsverboten?

Welche Storno-Regeln gelten bei Beherbergungsverboten?

Reisen

Storno-Kosten für Hotel, Ferienwohnung, Bahn und Flügen bei Beherbergungsverboten

Viele ratlose Urlauber vor den Herbstferien: Für Reisende aus Städten und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen gelten in Deutschland plötzlich vielerorts Beherbergungsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist? Ein Überblick.

Storno-Kosten für Hotel oder Ferienwohnung: ja oder nein?

Ob Urlauber Stornogebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen, ist nicht eindeutig. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja auch entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhausverband erklärte dazu, ob der Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Schließlich ist die Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiellos. Fest steht aber: Ein solcher Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen.

Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Verband Betroffenen, eine einvernehmliche Einigung mit ihrem Gastgeber zu erzielen – zum Beispiel den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben.

Ähnlich argumentiert der Hotelverband Deutschland IHA: «Juristisch betrachtet handelt es sich um ein sogenanntes präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt», erklärt die IHA-Juristin Nina Arndt. Ein solches Verbot führe nicht dazu, dass Beherbergungen schlechthin verboten seien, es unterwerfe diese nur einem Genehmigungsvorbehalt.

Wer jetzt noch kurzfristig ein Hotel für die Herbstferien bucht, wählt deshalb zur Sicherheit besser eine Unterkunft mit kostenloser Stornierungsmöglichkeit bis einen Tag vor der geplanten Anreise.

Wie man zu einem Test-Termin kommt

Wer für eine bald anstehende Reise im Urlaubsgebiet einen negativen Corona-Test vorweisen muss, sollte sich zeitnah um einen Test-Termin kümmern, empfiehlt Prof. Tomas Jelinek vom Centrum für Reisemedizin (CRM) in Berlin. Er rät zu genügend Puffer zur geplanten Abreise: «Wenn die Teststelle versprechen kann, dass das Ergebnis in der Regel in 24 Stunden vorliegt, würde ich, wenn ich beispielsweise am Freitag abreise, den Termin auf Mittwoch legen.»

Wer nur einen Tag Puffer zwischen Test und Reisetermin einplant, gehe dagegen ein kleines Risiko ein. Für eine riskante Idee hält der Mediziner es, montags losfahren zu wollen, aber einen maximal 48 Stunden alten negativen Test vorweisen zu müssen: «Weil am Sonntag keiner arbeitet und am Samstag auch nur wenige Stellen aufhaben.»

Jelinek moniert, dass Menschen ohne tatsächliche Beschwerden «etwas in eine Lücke» fielen: «Für Leute mit Symptomen oder Reiserückkehrer gibt es die Zentren der Kassenärztlichen Vereinigungen, aber wer wegfahren will, der hat keine klare Ansprechadresse.»

Reisewillige, die einen negativen Corona-Test brauchen, wenden sich am besten an ihren Hausarzt oder eine Praxis für Reisemedizin. Das Gesundheitsamt ist für sie nicht die richtige Adresse.

Was ein Corona-Test kostet

Liegen keine Symptome vor, wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Die Kosten müssen Reisende dann selbst tragen. Pro Person sind das rund 120 Euro für die Laboranalyse und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

Wie die 48-Stunden-Frist gezählt wird

Die 48-Stunden-Frist startet in dem Moment, in dem die Maschine im Labor den Befund ausspuckt. Folglich ist es gut, wenn dieser dann schnell beim Getesteten landet – bei Jelineks Praxis zum Beispiel können die Getesteten die Befunde online herunterladen.

Als Reaktion auf die steigenden Fallzahlen hatten die Bundesländer am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, dass innerdeutsche Urlauber aus Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorweisen können. Greifen soll das für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Welche Storno-Gebühren bei Bahn-Tickets gelten

Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro stornieren. Passagiere erhalten dann einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen.

Supersparpreis-Tickets dagegen sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Die bekannten Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten auch weiterhin, wie ein Sprecher der Bahn auf Anfrage bestätigte. Spezielle Ausnahmen angesichts der neuen Regeln für Reisende aus Corona-Risikogebieten gibt es also aktuell nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.

Stornogebühren und Flugtickets

Grundsätzlich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebühren sein Ticket zurückgeben. Wer einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nun aufgrund der Regeln nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa etwa verweist auf die derzeit kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember 2020 abgeschafft. Sämtliche Tarife und Ticketpreise von Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines seien beliebig oft kostenfrei umbuchbar. Auch andere Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen an.


Quelle:dpa
Bildquelle: Canva


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