Brauche ich wegen Corona eine extra Reiserücktrittsversicherung? Brauche ich wegen Corona eine extra Reiserücktrittsversicherung?

Brauche ich wegen Corona eine extra Reiserücktrittsversicherung?

Reisen

Tagein, tagaus: Zuhaus! Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub. Doch oft ist wegen Corona bis zuletzt unsicher, ob dieser stattfinden kann. Wann schützt eine Reiserücktrittsversicherung vor Stornokosten?

Wer in diesen Zeiten eine Reise bucht, kann sich nie ganz sicher sein. Klappt auch alles? Möglicherweise ist der Corona-Test vor der Abreise unerwartet positiv. Oder das Reiseziel wird wieder zum Risikogebiet erklärt. Vielleicht steckt man sich sogar unterwegs an und muss vor Ort in Quarantäne. Viele Urlauberinnen und Urlauber setzen hier als Schutz auf eine Reiserücktrittsversicherung. Doch nicht jeder weiß beim Abschluss der Police so genau, wann diese überhaupt in Anspruch genommen werden kann – und wann nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Versicherung schützt Reisende, die ihren Urlaub überraschend doch nicht antreten können, vor hohen Stornierungsgebühren. Schließlich sind das Pauschalpaket oder Flug, Hotel und Mietwagen längst bezahlt. Allerdings kommt es auf den Grund für den Reiserücktritt an.

Die Reiserücktrittsversicherung kann die Stornogebühren ganz oder teilweise erstatten, wenn der Reisende oder ein naher Angehöriger vor dem Urlaub verunfallt, überraschend schwer erkrankt oder gar stirbt. Auch bei unerwarteten Ereignissen wie einem Wohnungseinbruch, einem Brand oder einer Schwangerschaft zahlt die Versicherung. Einige Versicherer bieten auch Schutz beim Verlust des Arbeitsplatzes. Es geht also um Risiken im persönlichen Lebensbereich. Laut der Stiftung Warentest sind in rund 80 Prozent der Schadensfälle Krankheiten und Unfälle der Grund für die Reiserücktritte.

Die Versicherung zahlt aber nicht, wenn zum Beispiel kurzfristig eine Reisewarnung für das Urlaubsziel ausgesprochen wird oder dort ein neuer Lockdown inklusive Ausgangssperre angeordnet wird.

Wann brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Bund der Versicherten (Bdv) empfiehlt, nur für lange oder teure Reisen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. «Für uns sind erst einmal alle Versicherungen wichtig, die das existenzielle Risiko absichern – also vor dem Ruin schützen», erklärt Bdv-Sprecherin Bianca Boss. «Das dürfte selbst dann nicht der Fall sein, wenn einem die gebuchte Reise entgeht.» Allerdings dürfte es vielen Reisenden um ein sicheres Gefühl gehen. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er den Versicherungsschutz haben möchte.

Worauf sollte ich beim Abschluss der Versicherung achten?

Wer dennoch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, sollte zu Corona-Zeiten darauf achten, dass diese auch die Folgen einer Pandemie absichert. Der Bdv schätzt, dass nur rund ein Drittel der Tarife einen weitgehenden Versicherungsschutz in Pandemiefällen vorsieht. Es kommt daher immer auf die Vertragsbedingungen an.

Reisende sollten prüfen, welche Umstände von der Versicherung gedeckt oder eben ausgeschlossen sind – in der Regel zu finden unter dem Stichwort Ausschlüsse. «Wenn darunter „Pandemie“ zu finden ist, bin ich nicht mehr gesichert, wenn ich an Covid-19 erkranken sollte», warnt Birgit Brümmel, Expertin für Reiseversicherungen bei der Stiftung Warentest. Der erhoffte Schutz – gerade während Corona – entpuppt sich dann als nutzloser Kostenpunkt.

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte spätestens 30 Tage vorher abgeschlossen werden – damit sie auch Schutz bieten kann. Außerdem wichtig: Gerade ältere Menschen sollten prüfen, ob und wann genau chronische Erkrankungen abgesichert sind – ob die Versicherung also zahlt, wenn eine bestehende Krankheit sich plötzlich verschlechtert. Ein Tipp der Stiftung Warentest lautet hier, sich die Reisefähigkeit von einem Arzt für die konkrete Reise bestätigen zu lassen.

Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Es gibt ganz verschiedene Tarife, für Einzelpersonen und Familien, für jedes Alter oder mit Aufpreis für Senioren, eher teurer oder eher günstig. Zu unterscheiden sind Jahrespolicen und solche nur für eine einzelne Reise. Die Stiftung Warentest hat 132 Anbieter geprüft («Finanztest», Ausgabe 1/2021). Die Versicherungen unterschieden sich unter anderem in der Höchstversicherungssumme und beim Beitragspreis. Der Preis für eine Einzelpolice für eine Person begann bei 42 Euro.

Wer eine kostspielige Reise ins Auge gefasst hat und auf Nummer sicher gehen will, sollte genau rechnen: «Wenn man eine sehr teure Reise bucht, kann es sinnvoller sein, einen Jahresvertrag abzuschließen – weil es manchmal günstiger ist, als nur die eine Reise zu versichern», sagt Birgit Brümmel. Um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen, den Vertrag am besten gleich nach der Rückkehr kündigen. Bis Ende der Laufzeit bleibt er so oder so gültig.

Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll – und welche nicht?

«Für alles, was während der Reise passiert – plötzliche Infektion oder Quarantäne – empfehlen wir eine Reiseabbruchpolice in Verbindung mit der Versicherung», rät die Expertin der Stiftung Warentest. Sie empfiehlt Tarife ohne Selbstbeteiligung. «Denn sonst muss ich 20 Prozent der Stornokosten selber tragen, das kann ganz schön happig sein», sagt Brümmel. «Wenn der Versicherungsfall dann eintreten sollte, bin ich froh, wenn ich die paar Euros mehr bezahlt habe, um mich im Schadensfall nicht selbst beteiligen zu müssen.»

Wann kann ich auch ohne die Versicherung kostenlos stornieren?

Bei Pauschalreisen ist das möglich, wenn die Reise durch unerwartete, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt sein dürfte. Eine Reisewarnung ist dafür ein starkes Indiz. Dann könnten Veranstalter auch keine Stornogebühren verlangen, so Brümmel. Geschlossene Restaurants oder die Maskenpflicht am Zielort berechtigten Reisende dagegen nicht zum Rücktritt. Solche Unannehmlichkeiten müssen Urlauber in Zeiten einer Pandemie mittlerweile akzeptieren.

Individualreisende sind nicht so gut abgesichert. Für sie gilt: Findet etwa der Flug statt, lässt sich das Ticket nicht ohne Gebühren einfach zurückgeben. Und wenn das Hotel oder Ferienhaus grundsätzlich geöffnet ist, liegt es am Urlauber, ob er dort erscheinen kann. Wenn das aus persönlichen Gründen nicht der Fall ist, besteht das Risiko, sein angezahltes Geld für den Aufenthalt nicht wiederzusehen.


Quelle: dpa
Bildquelle: Canva


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