Schärfere Einreiseregeln an der Grenze zu Frankreich Schärfere Einreiseregeln an der Grenze zu Frankreich

Schärfere Einreiseregeln an der Grenze zu Frankreich

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Besonders ansteckende Corona-Varianten breiten sich weiter rasant aus in Europa. Um diese Entwicklung einzudämmen, werden nun auch die Einreiseregeln an der Grenze zu Frankreich verschärft.

Im Kampf gegen die Ausbreitung gefährlicher Mutationen des Coronavirus werden die Einreiseregeln für die französische Grenzregion Moselle verschärft. Ab Dienstag (2. März) gilt das an das Saarland und Rheinland-Pfalz grenzende Département mit seinen etwa eine Million Einwohnern als sogenanntes Virusvariantengebiet, wie das Robert Koch-Institut bekannt gab.

Damit verbunden ist vor allem eine verschärfte Testpflicht für Einreisende und ein Beförderungsverbot für öffentliche Verkehrsmittel, für das es allerdings zahlreiche Ausnahmen gibt. Stationäre Grenzkontrollen wie an den Grenzen zu Tschechien oder zum österreichischen Bundesland Tirol soll es nicht geben.

In der Region Moselle hat sich in den vergangenen Wochen vor allem die südafrikanische Variante des Coronavirus ausgebreitet. Nach Angaben von Premierminister Jean Castex macht sie bereits 60 Prozent der positiven Fälle in Moselle aus. In Deutschland beträgt der Anteil nach offiziellen Angaben nur ein Prozent. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen lag in Moselle zuletzt bei knapp 300. Im Saarland sind es dagegen nur 73, in Rheinland-Pfalz sogar nur 49.

Von nun an zählt Moselle nun also zu den 16 Ländern und Regionen im Ausland, die als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Für Reisende ergeben sich dadurch folgende Änderungen:

– Bei Einreise nach Deutschland muss ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Schnelltest ist dabei ausreichend.

– Einreisende müssen sich vor dem Grenzübertritt online registrieren.

– Fluggesellschaften sowie Bus und Bahnunternehmen dürfen keine Passagiere mehr aus Moselle nach Deutschland befördern. Ausgenommen davon sind aber unter anderem deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende Ausländer. Der Warenverkehr und der Individualverkehr sind von dem Beförderungsverbot nicht betroffen.

Zudem gibt es einen großen Unterschied zu den Virusvariantengebieten Tschechien und Tirol: Stationäre Grenzkontrollen wie dort soll es an der Grenze zu Frankreich nicht geben. Darauf haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) ausdrücklich hingewiesen. Merkel und Seehofer hatten dafür auch eine einfache Begründung parat: Bayern und Sachsen hätten ausdrücklich um stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien und Tirol gebeten, das Saarland und Rheinland-Pfalz aber nicht. Das bedeutet, dass im Grenzgebiet zu Frankreich Reisende wie bisher stichprobenartig hinter der Grenze kontrolliert werden. Das nennt man Schleierfahndung.

Frankreich hatte in Absprache mit der deutschen Seite in der vergangenen Woche bereits seine Einreiseregeln in die Region Moselle verschärft. Grenzgänger, die nicht aus beruflichen Gründen reisen, müssen nach Angaben des französischen Außenministeriums an der Grenze ab 1. März einen negativen Test vorlegen. Generell braucht jeder, der nach Frankreich einreist, einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Für Grenzpendler hatte es aber Ausnahmen gegeben.


Quelle:dpa
Bildquelle: Canva


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